21.12.2011

Mutterschafts- und Altersversorgungsansprüche für Selbständige

Selbstständig Erwerbstätige und ihre Lebenspartner erhalten dank einer neuen Rechtsvorschrift, die am 8. Juni 2010 von den Regierungen der EU-Staaten gebilligt wurde, einen besseren sozialen Schutz. So haben sie erstmals Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Durch die Richtlinie über selbstständige Erwerbstätige und mithelfende Ehegatten wird die bisherige Regelung (Richtlinie 86/613/EWG) aufgehoben und ersetzt. Sie verbessert den sozialen Schutz von Millionen erwerbstätiger Frauen und erleichtert es ihnen dadurch, sich selbstständig zu machen. Bisher wird nur jedes dritte Unternehmen von Frauen geleitet.

Quelle: www.thueringen-in-bruessel.de



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30.04.2012 gut beraten

Teilzeit auf dem Prüfstand