Gesetzliche Regelungen
Ab 01. April 2011 haben Kinder, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sowie Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten einen Anspruch auf das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Dies muß beim "Sozialen Bürgerservice" des Amtes für Soziales und Gesundheit beantragt werden.
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Der Sozialausweis, aktuelle Bewilligungsbescheide und das Personaldokument sind vorzulegen.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die Leistungen für Bildung- und Teilhabe können rückwirkend ab 01.01.2011 geltend gemacht werden.
Es handelt sich um Leistungen für Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen nach Sozialgesetzbuch II und XII, einen Kinderzuschlag nach dem BKGG, Leistungen nach dem Wohngeldgesetz erhalten oder einen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben.
Neuregelungen 2011
Wohngeld
Der erst 2009 eingeführte Heizkostenzuschuss nach § 12 Abs. 6 WoGG wurde komplett gestrichen.
Wegfall Rentenversicherung bei Arbeitslosengeld II
Ab 2011 entfällt für Bezieher von Arbeitslosengeld II die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Arbeitsagentur zahlt dann keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung, Rentenansprüche werden sich daher nicht mehr erhöhen. Die Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II zählen somit auch nicht mehr als Pflichtbeitragszeiten, sondern nur noch als Anrechnungszeiten.
Krankenkassenbeitrag
Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung betragen ab dem 01.01.2011 einheitlich 15,5 Prozent. Davon trägt der Arbeitgeber 7,3 Prozent und der Arbeitnehmer 8,2 Prozent.
Wenn Zusatzbeiträge erforderlich sind, werden sie von den Krankenkassen als einkommensunabhängiger Betrag erhoben. Sie werden direkt vom Mitglied an die Krankenkasse gezahlt. Über die Höhe entscheidet die einzelne Krankenkasse selbst.
bundesgesundheitsministerium.de
Anrechnung von Elterngeld
Ab dem 1. Januar 2011 gelten auch beim Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz neue Regelungen. Sie betreffen vor allem die einkommensabhängige Absenkung der Ersatzrate von 67 auf 65 Prozent sowie die Anrechnung des Elterngeldes als Einkommen beim Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe (SGB XII) sowie dem Kinderzuschlag.
Eltern mit einem Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro erhalten weiterhin 67 Prozent. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro sinkt die Ersatzrate des Elterngeldes auf 65 Prozent.
Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag künftig vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten ab dem 1. Januar 2011 einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei und steht damit zusätzlich zur Verfügung.
Der Elterngeldanspruch für Topverdiener mit einem Jahreseinkommen ab 500.000 Euro (250.000 Euro für Alleinerziehende) wird gestrichen.
familien-wegweiser.de
Hilfe bei Antrag auf Hartz IV
Eine elektronische Hilfe soll das Ausfüllen von Hartz-IV-Anträgen künftig erleichtern
Weil Kunden bemängelten, dass die Anträge auf Hatz IV unverständlich und das Ausfüllen kompliziert sei, hat die Bundesagentur für Arbeit eine Ausfüllhilfe entwickelt. Im Internet oder an den Informationsterminals der Geschäftsstellen können Betroffene nun einen Assistenten aufrufen, der einen Hartz-IV-Antrag vorstellt und Informationen zu den abgefragten Punkten vermittelt. Er soll Betroffenen ermöglichen, den Antrag allein auszufüllen, ohne dafür extra bei der ARGE vorsprechen zu müssen.
http://www.arbeitsagentur.de
Elektronische Ausfüllanleitung zum Antrag auf Alg II
Quelle: TA 24.09.2010
Landesarbeitsmarktprogramm
Richtlinie zum Landesarbeitsmarktprogramm "Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie" Thüringer Staatsanzeiger Nr. 20/2010 vom 17.05.2010

